Frage: Wie lange muss ich getrennt leben, um mich (online) scheiden lassen zu können?
Antwort: Ein Scheidungsantrag kann auch bei einer Online-Scheidung oder sonstigen einvernehmlichen Scheidung frühestens nach 8-10 Monaten Getrenntleben gestellt werden. Die Scheidung kann erst nach 12 Monaten erfolgen. Vorher kann kein gerichtlicher Scheidungstermin stattfinden. Getrenntleben ist aber auch innerhalb der Ehewohnung möglich. Es reicht, wenn beide Ehegatten das Getrenntleben bestätigen.
Frage: Was kostet eine Onlinescheidung?
Antwort: Die Kosten der Onlinescheidung hängen in erster Linie vor Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen ab und davon, ob Sie den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchführen oder nicht - und wie umfangreich dieser ist. Durchschnittlich kostet eine Onlinescheidung rund 2.500 EUR (gesetzliche Anwalts- und Gerichtsgebühren). Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten kann schnell ein Vielfaches kosten, weil der Verfahrenswert regelmäßig sehr viel höher ist. Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach dem Verfahrenswert.
Frage: Braucht man zwei Anwälte für eine Onlinescheidung?
Antwort: Nein! Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss immer nur der oder die Antragsteller/in anwaltlich vertreten sein. Das spart erhebliche Kosten.
Frage: Wie lange dauert eine Onlinescheidung?
Antwort: Ohne Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) dauert eine einvernehmliche Scheidung, also auch die Onlinescheidung, in der Regel 2 bis 3 Monate ab Eingang des Scheidungsantrags. Mit Versorgungsausgleich dauert es ca. 6 Monate, weil das Gericht erst alle Rentenauskünfte einholen muss.
Frage: Was sind die Voraussetzungen einer Onlinescheidung?
Antwort: Beide Ehepartner müssen sich über die Scheidungsfolgen einig sein, d.h. über Ehegatten- und Kindesunterhalt, Hausratsaufteilung, Ehewohnung (wer bleibt dort wohnen?) sowie über das Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder. Darüber hinaus sollte geklärt sein, ob das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen soll oder die Eheleute auf diesen notariell verzichten wollen. Das Trennungsjahr muss spätestens beim Scheidungstermin abgelaufen sein.
Frage: Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Antwort: Hierbei erfolgt ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden im Scheidungsverfahren hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich kann jedoch notariell ausgeschlossen werden, wenn keiner der Eheleute hierdurch erhebliche Nachteile in Bezug auf seine Altersversorgung hat.
Frage: Was bedeutet das Trennungsjahr?
Antwort: Beim Scheidungstermin müssen die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben, was auch innerhalb einer Wohnung möglich ist. Die Scheidung kann aber schon 8-10 Monate vorher eingereicht werden.
Frage: Wie läuft eine Onlinescheidung ab?
Antwort: Füllen Sie einfach den Onlinefragebogen aus und senden diesen ab. Ich übersende Ihnen daraufhin ein verbindliches Kostenangebot und ein Vollmachtsformular, das Sie mir zusammen mit einer Kopie der Heiratsurkunde zurücksenden müssen. In der Regel rufe ich Sie aber vorher erst einmal an, um ggf. weitere Fragen zu klären.
Die gesamte Abwicklung der Onlinescheidung erfolgt über E-Mail und Telefon, nur zum Scheidungstermin muss jeder Ehegatte persönlich erscheinen. Wenn ein Ehegatte einen sehr weiten Anreiseweg hat, kann auf Antrag seine Anhörung auch schriftlich erfolgen.
Am Ende des Scheidungstermins ergeht der Scheidungsbeschluss, der 1 Monat nach Zustellung rechtskräftig wird. Für sofortige Rechtskraft müssen beide Eheleute anwaltlich vertreten sein!